Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch Die Abgrenzung zwischen einem beendeten und einem unbeendeten Versuch ist in Klausuren aus dem Strafrecht ein immer wiederkehrendes Thema. Häufig bereiten Abgrenzungsfragen den Prüflingen Schwierigkeiten. Das ist in diesem Punkt nicht anders. Der BGH hatte sich im März dieses Jahres mit der Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch eingehend auseinandergesetzt. Der Beschluss ist für Examenskandidaten lesenswert und lehrreich (BGH, Beschluss v. 22.03.2017 – 5 StR 6/17).