Werbung mit Kundenbewertungen kann wettbewerbswidrig sein: Unternehmen, die aufgrund einer eigenen Werbeaussage abgemahnt wurden setzen sich der Gefahr einer erneuten Abmahnung und der Verwirkung einer Vertragsstrafe aus. Dies jedenfalls dann, wenn sie im Kern inhaltsgleiche Kundenbewertungen auf der Firmenwebseite belassen oder platzieren, Das entschied das Oberlandesgericht Köln am 24.05.2017 durch Urteil (OLG Köln, Urteil v. —Weiterlesen—
Monat: Juni 2017
OLG Hamm | Versand einer Werbemail kann Vertragsstrafe auslösen
Bei Versand einer unerwünschten Werbemail droht eine Vertragsstrafe: Unternehmer, die E-Mail-Werbung an andere Unternehmer versenden, setzen sich möglicherweise einem erheblichen Kostenrisiko aus. Der Versand unerwünschter E-Mail-Werbung kann zur Anwendung einer Vertragsstrafe führen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die unliebsame Werbemail unter Kaufleuten versandt wurde. Außerdem muss der Werbende zuvor abgemahnt worden sein und ein Vertragsstrafeversprechen —Weiterlesen—