BGH | Bringdienst der Eltern ist reine Gefälligkeit und begründet keine Ersatzansprüche gegen den Verein

Zusammenfassung: Familienangehörigen steht gegen einen Amateursportverein kein Anspruch auf Aufwendungsersatz zu, wenn sie Minderjährige Vereinsmitglieder zu Sportveranstaltungen des Vereins fahren. Kommt es bei solchen Fahrten zu einem Unfall, steht den Familienangehörigen, die selbst nicht Mitglied des Vereins sind, auch kein Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld gegenüber dem Verein zu. Das entschied der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 23.07.2015 (Az. III ZR —Weiterlesen—