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Über Recht und Rechtsprechung informieren, das ist es, was diese Seite leisten soll. Das Recht entwickelt sich fort und die Rechtsprechung wandelt sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte. Neue Gesetze werden erlassen und die Aufgabe der Rechtsprechung ist es, diese auszulegen und anzuwenden.Themen von aktueller rechtlicher Brisanz und Bedeutung sollen hier dargestellt und veranschaulicht werden. Und es soll der Versuch unternommen werden, Rechtsprechung verständlich zu erklären. Das ist ein ehrgeiziges Ziel und wird nicht immer gelingen. Gerade das Strafrecht ist mit der gefühlten Milde seiner Urteile nicht immer leicht nachzuvollziehen. Im Gegenzug findet es in der breiten Masse die wohl größte Beachtung. Das ist nachvollziehbar, spielt sich im Strafrecht doch das pralle Leben ab in all seinen facettenreichen Abgründen. Ein Schwerpunkt der Seite wird abseits des Strafrechts, nämlich im Zivilrecht zu finden sein. Von diesem Rechtsgebiet sind die meisten einmal betroffen. Schadensersatzansprüche, Gewährleistungsrechte, Schmerzensgeld, Mietstreitigkeiten, Verkehrsrecht und so weiter. Damit kommt jeder einmal in Berührung. Und dann bleibt da noch das öffentliche Recht. Auch hiermit kommen viele einmal in Berührung. Der Weg zum Amt führt immer in dieses Rechtsgebiet. Wer einen Bescheid erhält, der befindet sich im öffentlich-rechtlichen Bereich. Wer eine Baugenehmigung beantragt, dem geht es genauso. Und so weiter und so weiter. Die Rechtswissenschaft ist keine Naturwissenschaft. Sie kennt nicht nur 0 und 1. Sie lebt von der Sprache. Kaum ein Wort kann sich der Möglichkeit entziehen, ausgelegt zu werden. Weil das so ist, ist die Rechtsprechung oft nicht einheitlich. Streit entsteht dort, wo die Regeln unklar sind. Juristen arbeiten daher immer in der Grauzone der sprachlichen Möglichkeiten. Sie sind Grenzwandler. Bei allen Bemühungen, klar und präzise zu formulieren, kann das nicht immer gelingen. Das gilt umso mehr, als Gesetze, Verordnungen, Satzungen, etc. meist abstrakt formuliert sind. Das hat und macht Sinn. Nur so ist gewährleistet, dass gesetzliche Regelungen eine Vielzahl gleichartiger Fälle erfassen. Ein Gesetz, geschrieben auf einen ganz konkreten Fall könnte eben auch nur diesen einen konkreten Fall erfassen. Das ist nicht gewollt. Was diese Seite nicht leisten wird ist die Erteilung von Rechtsrat. Diese Seite informiert, sie berät aber nicht. Anhand der ständig wachsenden Urteilssammlung wird der Interessierte Leser aber hoffentlich finden, wonach er sucht. Auf diesem Wege mag er selber erkennen können, auf wessen Seite das Recht steht. Ich wünsche allen Besuchern dieser Seite, dass sie finden, wonach sie suchen. Wenn das der Fall ist, dann wird hier gute Arbeit geleistet. Es wird Zeit brauchen, bis es soweit ist aber es einmal soll es soweit sein. Drückt mir die Daumen und wünscht mir Erfolg. Die Aufgabe ist groß.

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