Werbung mit Kundenbewertungen kann wettbewerbswidrig sein: Unternehmen, die aufgrund einer eigenen Werbeaussage abgemahnt wurden setzen sich der Gefahr einer erneuten Abmahnung und der Verwirkung einer Vertragsstrafe aus. Dies jedenfalls dann, wenn sie im Kern inhaltsgleiche Kundenbewertungen auf der Firmenwebseite belassen oder platzieren, Das entschied das Oberlandesgericht Köln am 24.05.2017 durch Urteil (OLG Köln, Urteil v. 24.05.2017, 6 U 161/16). Dieser Entscheidung ist zu entnehmen, dass Kundenbewertungen zum einen Werbung darstellen können. Zum anderen entschied es, —Weiterlesen—