Der BGH verhandelte am 23.08.2018 zu der Frage, ob der Widerruf des Kaufs einer im Internet erworbenen Matratze möglich ist. Der Kläger erwarb im Internet von der Beklagten eine Matratze. Die Matratze wurde dem Kläger in einer Schutzfolie versiegelt geliefert. Einige Tage nachdem der Kläger die Schutzfolie entfernt hatte, widerrief er den Kauf der Matratze —Weiterlesen—