Anspruch auf Räumung wegen Verwirkung ausgeschlossen

Anspruch auf Räumung kann verwirken: Der Anspruch eines Vermieters auf Räumung der Wohnung kann verwirkt sein. Das Amtsgericht München entschied im Sinne der Mieter. Ein gegen die Mieter vom Vermieter erwirkter Räumungstitel wurde über einen Zeitraum von 13 Jahren hinweg nicht vollstreckt. Zu lange, wie das Amtsgericht München nun entschied. Die Mieter brauchten nicht mehr mit der Vollstreckung des Räumungstitels rechnen. Dies ist einer Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 25.08.2017 zu entnehmen. Der Sachverhalt: Kläger —Weiterlesen—