Aufzeichnung einer Dashcam als Beweis verwertbar: Gute Nachrichten für Autofahrer. Aufzeichnungen einer sogenannten Dashcam dürfen verwendet werden, um den tatsächlichen Unfallhergang zu beweisen. Dies gilt zumindest dann, wenn andere Beweismittel nicht zu einem eindeutigen Ergebnis gelangen. Dies ist einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 07.09.2017 zu entnehmen. Das OLG folgt in seinem Hinweisbeschluss vom 10.08.2017 der Entscheidung des Landgerichts Regensburg. Dieses hatte in 1. Instanz bereits durch Endurteil vom 28.03.2017 entschieden, dass die Aufzeichnungen einer —Weiterlesen—