EuGH zur Entschädigung bei Flugverspätung: Eine Flugverspätung ist für jeden Reisenden eine enorme Unannehmlichkeit. Um dieses Ärgernis eines verspäteten Fluges, einer Nichtbeförderung oder einer Annulierung eines Fluges zu mildern, trat am 17. Februar 2005 die sogenannte Fluggastrechteverordnung in Kraft. In dieser Verordnung finden sich Regelungen über Entschädigungen, die Fluggesellschaften ihren Fluggästen aufgrund der benannten Unannehmlichkeiten zu erstatten haben. Die Höhe des Ausgleichsanspruchs beziffert sich gemäß Artikel 7 der Verordnung anhand der Entfernung, die der Fluggast —Weiterlesen—