Bundestag stärkt Verhandlungsposition der Urheber Der Bundestag hat am 15.12.2016 die Verhandlungsposition der Urheber und ausübenden Künstler gestärkt. Diese befanden sich bei Verhandlungen über ihr Honorar mit den Verwertern ihrer Rechte oft in einer unterlegenen Position. Die Änderung des Urhebervertragsrechts soll zu einer verbesserten Durchsetzbarkeit einer angemessenen Vergütung der Kreativen führen. Das Problem: Ausübenden Künstlern und Urhebern steht seit dem Jahr 2002 ein gesetzlich verankerter Anspruch auf eine „angemessene Vergütung“ zu. Was unter einer „angemessenen Vergütung“ zu verstehen ist, —Weiterlesen—