Fan ist gegenüber Verein zum Schadensersatz verpflichtet Das Zünden von Feuerwerkskörpern auf Tribünen von Fußballstadien kann dem Fan teuer zu stehen kommen. Dies insbesondere dann, wenn der Verband dem Verein aufgrund dieses Ereignisses eine Verbandsstrafe auferlegt. Der die Verbandsstrafe zahlende Verein kann von dem den Knallkörper zündenden Fan Ersatz verlangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) ganz aktuell durch Urteil vom 09.11.2017 (vgl. Pressemitteilung des BGH vom 09.11.2017). Das Urteil mit dem Aktenzeichen VII ZR 62/17 —Weiterlesen—