Zusammenfassung: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat laut der Bundesrechtsanwaltskammer einen Gesetzentwurf vorgelegt. Erstmals soll geregelt werden, dass Hinterbliebene im Falle der Tötung eines ihnen besonders nahe stehenden Menschen für das ihnen entstandene seelische Leid entschädigt werden sollen. Die Entschädigung soll nach dem Gesetzentwurf derjenige leisten, der den Todeseintritt zu verantworten hat. Hierfür sind Änderungen im BGB, AMG, GenTG, EGBGB, ProdHaftG, UmweltHG, AtG, StVG, HaftPflG, LuftVG und des LuftRAAbkDG vorgesehen. Die bisherige Regelung: —Weiterlesen—