Fan ist gegenüber Verein zum Schadensersatz verpflichtet

Fan ist gegenüber Verein zum Schadensersatz verpflichtet Das Zünden von Feuerwerkskörpern auf Tribünen von Fußballstadien kann dem Fan teuer zu stehen kommen. Dies insbesondere dann, wenn der Verband dem Verein aufgrund dieses Ereignisses eine Verbandsstrafe auferlegt. Der die Verbandsstrafe zahlende Verein kann von dem den Knallkörper zündenden Fan Ersatz verlangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) ganz aktuell durch Urteil vom 09.11.2017 (vgl. Pressemitteilung des BGH vom 09.11.2017). Das Urteil mit dem Aktenzeichen VII ZR 62/17 —Weiterlesen—

BGH | Bringdienst der Eltern ist reine Gefälligkeit und begründet keine Ersatzansprüche gegen den Verein

Zusammenfassung: Familienangehörigen steht gegen einen Amateursportverein kein Anspruch auf Aufwendungsersatz zu, wenn sie Minderjährige Vereinsmitglieder zu Sportveranstaltungen des Vereins fahren. Kommt es bei solchen Fahrten zu einem Unfall, steht den Familienangehörigen, die selbst nicht Mitglied des Vereins sind, auch kein Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld gegenüber dem Verein zu. Das entschied der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 23.07.2015 (Az. III ZR 346/14). Seine Entscheidung begründet der BGH im Kern damit, dass es sich bei diesen Fahrten um eine reine Gefälligkeit und nicht um —Weiterlesen—