OLG Karlsruhe | Haftungsquote zwischen Fahrradfahrer und PKW kann 50% betragen

Zusammenfassung: Die Haftungsquote zwischen Fahrradfahrer und PKW kann zumindest bei beiderseitigen Verkehrsverstößen 50% betragen. Das entschied das OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.03.2016 – 9 U 103/14). Die Annahme, der Fahrradfahrer als schwächerer Verkehrsteilnehmer, werde in jedem Fall bei Bestimmung der Haftungsquoten besonders geschützt, geht damit fehl. Auch andere, für den Fahrradfahrer nachteiligere Haftungsquoten sind vorstellbar. Der Sachverhalt: Der Kläger war der Eigentümer des am Unfall beteiligten PkW. Die Tochter des Klägers fuhr den —Weiterlesen—