LG Würzburg | Freiheitsstrafe wegen Hetze im Internet

Hetze im Internet kann zu Freiheitsstrafen führen: Das Landgericht Würzburg verurteilte am 17.10.2016 einen mehrfach vorbestraften Mann aus Unterfranken zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Der Angeklagte hatte in einem sozialen Netzwerk gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden gehetzt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Lediglich die Haftdauer setzte das Landgericht als Berufungsgericht herab. Das Amtsgericht Kitzingen hatte den Mann in 1. Instanz noch zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Berichten zufolge, die offensichtlich dem Nachrichtenmagazin >>Spiegel<< —Weiterlesen—

Amtsgericht Düsseldorf | Beleidigung im Internet ist strafbar

Beleidigungen im Internet sind strafbar. Das Internet ist kein rechtsfreier und kein anonymer Raum. Auch Jugendliche und Heranwachsende sollten sich darüber bewusst werden, dass beleidigende Äußerungen in Foren, auf Profilen sozialer Netzwerke und auch sonst überall im Internet rechtswidrig sind.  Dementsprechend konsequent verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf eine 14-jährige Schülerin  wegen Beleidigung zur Ableistung von 20 Arbeitsstunden (AG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2016 – 137 Ds -70 Js 1831/16–63/16). Der Sachverhalt: Die zum Tatzeitpunkt 14-jährige Jugendliche Angeklagte wuchs —Weiterlesen—