LG Würzburg | Freiheitsstrafe wegen Hetze im Internet

Hetze im Internet kann zu Freiheitsstrafen führen: Das Landgericht Würzburg verurteilte am 17.10.2016 einen mehrfach vorbestraften Mann aus Unterfranken zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Der Angeklagte hatte in einem sozialen Netzwerk gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden gehetzt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Lediglich die Haftdauer setzte das Landgericht als Berufungsgericht herab. Das Amtsgericht Kitzingen hatte den Mann in 1. Instanz noch zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Berichten zufolge, die offensichtlich dem Nachrichtenmagazin >>Spiegel<< —Weiterlesen—