BGH | neue Grenzwerte für „nicht geringe Menge“ bei Legal-Highs

BGH setzt Grenzwerte für „nicht geringe Menge“ bei Legal-Highs fest: Der BGH legte in seinem Urteil vom 14.01.2015 Grenzwerte für die Annahme einer „nicht geringen Menge“ bei synthetischen Cannabinoiden (Legal-Highs) in Kräutermischungen fest (BGH, Urteil vom 14.01.2015 – 1 StR 302/13). Diese Entscheidung schafft zum einen Klarheit darüber, wann das Kriterium der „nicht geringen Menge“ erfüllt ist. Zum anderen haben diese Festsetzungen erhebliche Relevanz für das zu erwartende Strafmaß.  So wird durch diese Festsetzungen bestimmt, wann die —Weiterlesen—