Ausgleichsanspruch bei Verspätung eines angebotenen Ersatzfluges

Ausgleichsanspruch bei Verspätung eines angebotenen Ersatzfluges Flugreisenden steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung zu. Die Höhe des Anspruchs ist dabei abhängig von mehreren Faktoren. Liegen die jeweiligen Voraussetzungen aber vor, steht den Reisenden ein Ausgleichsanspruch von 250 – 600 Euro zu. Diesen Anspruch können Reisende gegenüber dem Luftverkehrsunternehmen geltend machen, bei dem sie den Flug gebucht haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied kürzlich, das sei auch dann der Fall, wenn dieses Unternehmen den —Weiterlesen—