Kündigung von Altverträgen durch Bausparkassen rechtmäßig: Am 21.02.2017 entschied der Bundesgerichtshof in zwei Revisionsverfahren darüber, ob die Kündigung von sogenannten Altverträgen durch die Bausparkasse rechtmäßig ist. Bei diesen „Altverträgen“ handelt es sich um Bausparverträge, die seit mindestens 10 Jahren zuteilungsreif sind. Die Entscheidungen fielen zu Gunsten der Bausparkassen und zu Lasten der Bausparer aus. Bausparverträge, die seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif sind, können von den Bausparkassen gekündigt werden. Diese Kündigungen sind rechtmäßig. Der Streit —Weiterlesen—