OLG Hamm | Kündigung von Bausparverträgen 10 Jahre nach Zuteilungsreife durch die Bausparkasse rechtmäßig

Das Oberlandesgericht Hamm hat eine für Bausparer aus NRW schlechte Entscheidung getroffen. Es wies drei Klagen von Bausparern ab. Diese begehrten die Feststellung, dass die seitens der Bausparkasse gekündigten Bausparverträge fortbestehen. Das OLG Hamm gab der Bausparkasse Recht. Die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse 10 Jahre nach dessen Zuteilungsreife sei rechtmäßig (OLG Hamm, Urteil vom 22.06.2016 – 31 U 234/15). Der Sachverhalt: Die Klägerin schloss bereits 1984 einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme über 10.000 DM. Im —Weiterlesen—