BGH | Kündigung von Altverträgen durch Bausparkasse 10 Jahre nach Zuteilungsreife rechtmäßig

Kündigung von Altverträgen durch Bausparkassen rechtmäßig: Am 21.02.2017 entschied der Bundesgerichtshof in zwei Revisionsverfahren darüber, ob die Kündigung von sogenannten Altverträgen durch die Bausparkasse rechtmäßig ist. Bei diesen „Altverträgen“ handelt es sich um Bausparverträge, die seit mindestens 10 Jahren zuteilungsreif sind. Die Entscheidungen fielen zu Gunsten der Bausparkassen und zu Lasten der Bausparer aus. Bausparverträge, die seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif sind, können von den Bausparkassen gekündigt werden. Diese Kündigungen sind rechtmäßig. Der Streit —Weiterlesen—

OLG Hamm | Kündigung von Bausparverträgen 10 Jahre nach Zuteilungsreife durch die Bausparkasse rechtmäßig

Das Oberlandesgericht Hamm hat eine für Bausparer aus NRW schlechte Entscheidung getroffen. Es wies drei Klagen von Bausparern ab. Diese begehrten die Feststellung, dass die seitens der Bausparkasse gekündigten Bausparverträge fortbestehen. Das OLG Hamm gab der Bausparkasse Recht. Die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse 10 Jahre nach dessen Zuteilungsreife sei rechtmäßig (OLG Hamm, Urteil vom 22.06.2016 – 31 U 234/15). Der Sachverhalt: Die Klägerin schloss bereits 1984 einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme über 10.000 DM. Im —Weiterlesen—