LG Würzburg | Freiheitsstrafe wegen Hetze im Internet

Hetze im Internet kann zu Freiheitsstrafen führen:

Das Landgericht Würzburg verurteilte am 17.10.2016 einen mehrfach vorbestraften Mann aus Unterfranken zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Der Angeklagte hatte in einem sozialen Netzwerk gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden gehetzt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Lediglich die Haftdauer setzte das Landgericht als Berufungsgericht herab. Das Amtsgericht Kitzingen hatte den Mann in 1. Instanz noch zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Berichten zufolge, die offensichtlich dem Nachrichtenmagazin >>Spiegel<< vorliegen, soll der Mann gefordert haben, Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Helfer solle man an die Wand stellen und standrechtlich wegen Verrat am deutschen Volke erschießen. Auch soll der Angeklagte geschrieben haben, Menschen sollten in Ausschwitz in den Ofen.

Zu Gunsten des Angeklagten berücksichtige das Gericht, dass er seine Tat inzwischen bereue. Bereits vor dem Amtsgericht Kitzingen hatte er seine Tat gestanden. Zu seinen Lasten gehe jedoch sein langes Vorstrafenregister. Das Gericht berücksichtigte bei der Festsetzung der Strafe auch den Umstand, dass der Trend zur Hetze im Internet in Deutschland deutlich angestiegen sei.

Eigene Anmerkungen:

Die Entscheidung des Landgerichts Würzburg ist im Volltext leider noch nicht veröffentlicht. Zahlreiche Presseberichte haben jedoch den Inhalt dieser Entscheidung wiedergegeben. Besonders bei Betroffenen trifft dieses Urteil sicherlich auf große Zustimmung. Erfreulich ist, dass das Gericht den Trend der Zeit erkannt hat. Dieses Urteil macht ein weiteres Mal deutlich, dass ein Fehlverhalten im Internet ebenso sanktioniert werden kann, wie ein Fehlverhalten an jedem anderen Ort. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, in dem jeder tun und lassen kann, was ihm gefällt.

Diese Entscheidung passt insofern zur Rechtsprechung des AG Düsseldorf vom 07.06.2016. Auch das Amtsgericht Düsseldorf urteilte, dass Beleidigungen im Internet strafbar sind und verurteilte eine zum Tatzeitpunkt 14-jährige Schülerin zur Ableistung von 20 Arbeitsstunden.

Bengt Langer
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