Entzug einer Eigentumseinheit wegen ihrer Nutzung zur Prostitution

Kläger und (Wider-) Beklagte nutzen eine aus vier Teileigentumseinheiten bestehende Teileigentumseinheit. Diese befindet sich in einem Gewerbegebiet. Die Prostitution ist dort grundsätzlich erlaubt. Die Beklagten haben ihre Teileigentumseinheit an einen Dritten zu Zwecken der Prostitution weitervermietet. In den übrigen Teileigentumseinheiten befindet sich eine Yogaschule, ein Sanitärgroßhandel und ein Ingenieurbüro. Die Teilungserklärung verbietet die Nutzung der —Weiterlesen—

Widerruf des Kaufs einer im Internet erworbenen Matratze möglich?

Der BGH verhandelte am 23.08.2018 zu der Frage, ob der Widerruf des Kaufs einer im Internet erworbenen Matratze möglich ist. Der Kläger erwarb im Internet von der Beklagten eine Matratze. Die Matratze wurde dem Kläger in einer Schutzfolie versiegelt geliefert. Einige Tage nachdem der Kläger die Schutzfolie entfernt hatte, widerrief er den Kauf der Matratze —Weiterlesen—