Verein verlangt Ersatz von Feuerwerkskörper zündenden Fan nach Verhängung einer Verbandsstrafe

Der DFB verhängte gegen den 1. FC Köln eine Verbandsstrafe in Höhe von 50.000 Euro nachdem es bei Heimspielen im Stadion des Vereins wiederholt zu Zündungen von Feuerwerkskörpern gekommen war. Der 1. FC Köln hatte gegen einen der Feuerwerkskörper zündenden Fans Klage erhoben und von ihm Ersatz in Höhe von 30.000 Euro verlangt.

Der BGH hat am 09.11.2017 nun über die Höhe des Schadensersatzes bei Verhängung einer Verbandsstrafe für mehrere Vorfälle zu entscheiden.

Bengt Langer
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