Anspruch auf Löschung gegen Google?
Zwei Kläger wenden sich gegen Google. Sie begehren unter anderem die Löschung bestimmter Beiträge. Die Kläger sind der Ansicht, Google sei als Betreiber der Suchmaschine mitverantwortlich dafür, dass fortwährende Persönlichkeitsverletzungen der Kläger begangen würden. Durch die Indexierung bestimmter falscher, unwahrer und beleidigender Beiträge werden diese überhaupt erst auffindbar gemacht.
Die Kläger verlangen von Google
- die Unterlassung des Auffindbarmachens einzelner Internetseiten im Suchindex,
- die Einrichtung eines Suchfilters,
- die Auskunft über die Verantwortlichen der beanstandeten Beiträge,
- eine Geldentschädigung sowie
- die Erstattung vorprozessualer Anwaltskosten.
Das Landgericht Köln gab den Klägern nur teilweise Recht. Das OLG Köln wies die Klage der Kläger insgesamt ab.
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