Vorpachtrecht im Rahmen einer AGB-Klausel wirksam?

AGB bezüglich Vorpachtrecht wirksam?

Der BGH wird am 24.11.2017 die Frage zu klären haben, ob eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) in einem Pachtvertrag wirksam ist. Die Klausel eines Pachtvertrages sah vor, dass dem Pächter ein Vorpachtrecht eingeräumt wird. Sie lautete: „Dem Pächter wird für die in § 1 aufgeführten Pachtflächen ein Vorpachtrecht eingeräumt.“

Sowohl das Amtsgericht Magdeburg als auch das Oberlandesgericht Naumburg hielten die Klausel für hinreichend transparent. Damit weicht die Entscheidung des OLG Naumburg von einer älteren Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts ab. Letzteres hielt die Klausel für nicht hinreichend bestimmt und deswegen für unwirksam. Wegen der abweichenden Rechtsprechung der beiden Oberlandesgerichte wurde die Revision zum BGH zugelassen.

Bengt Langer
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