Aufzeichnung einer Dashcam als Beweis verwertbar

Aufzeichnung einer Dashcam als Beweis verwertbar: Gute Nachrichten für Autofahrer. Aufzeichnungen einer sogenannten Dashcam dürfen verwendet werden, um den tatsächlichen Unfallhergang zu beweisen. Dies gilt zumindest dann, wenn andere Beweismittel nicht zu einem eindeutigen Ergebnis gelangen. Dies ist einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 07.09.2017 zu entnehmen. Das OLG folgt in seinem Hinweisbeschluss vom 10.08.2017 der Entscheidung des Landgerichts Regensburg. Dieses hatte in 1. Instanz bereits durch Endurteil vom 28.03.2017 entschieden, dass die Aufzeichnungen einer —Weiterlesen—

OLG Karlsruhe | Haftungsquote zwischen Fahrradfahrer und PKW kann 50% betragen

Zusammenfassung: Die Haftungsquote zwischen Fahrradfahrer und PKW kann zumindest bei beiderseitigen Verkehrsverstößen 50% betragen. Das entschied das OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.03.2016 – 9 U 103/14). Die Annahme, der Fahrradfahrer als schwächerer Verkehrsteilnehmer, werde in jedem Fall bei Bestimmung der Haftungsquoten besonders geschützt, geht damit fehl. Auch andere, für den Fahrradfahrer nachteiligere Haftungsquoten sind vorstellbar. Der Sachverhalt: Der Kläger war der Eigentümer des am Unfall beteiligten PkW. Die Tochter des Klägers fuhr den —Weiterlesen—